Ratgeber · Recht
Darf man alte Fotos, Feldpost und Dokumente verkaufen?
Wer Eigentümer ist, darf verkaufen. Fragen tauchen meist in drei Fällen auf: wenn mehrere Erben beteiligt sind, wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind und wenn Stücke aus der NS-Zeit stammen. Hier finden Sie einen Überblick dazu.
Ratgeber
Warum diese Frage so oft gestellt wird
Viele Familien zögern, alte Bilder und Papiere abzugeben – aus Rücksicht auf die Menschen, die darauf zu sehen sind, aus Unsicherheit über das Erbe oder weil Stempel und Symbole aus der NS-Zeit auf den Stücken stehen. In den meisten Fällen ist der Verkauf ohne Weiteres möglich. Wo es Besonderheiten gibt, finden Sie sie hier.
Worum es geht
Wer verkaufen darf: Eigentum und Erbe
Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB) – dazu gehören auch Fotos, Briefe und Dokumente. Wer erbt, wird Eigentümer und darf verkaufen.
Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam; über einzelne Stücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§§ 2032, 2040 BGB). Treffen Sie die Entscheidung deshalb gemeinsam – auf Wunsch stelle ich dafür eine schriftliche Übersicht meines Angebots zur Verfügung.
Gut zu wissen
Fotos und Ansichtskarten: was das Urheberrecht regelt
Das Urheberrecht schützt vor allem das Vervielfältigen und das Veröffentlichen. Wurde ein Foto oder eine Karte einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Deutschland oder einem anderen EU-Land verkauft – etwa als Abzug aus dem Fotoatelier oder als Ansichtskarte aus dem Laden –, darf das Stück weiterverkauft werden (§ 17 Abs. 2 UrhG). Für den Verkauf eines alten Fotos oder einer Karte spielt das Urheberrecht deshalb in aller Regel keine Rolle.
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Menschen auf Fotos, Briefe und Ausweise
Briefe, Feldpost, Ausweise und Fotos sind persönliche Zeugnisse. Bei Verstorbenen steht dem Verkauf in aller Regel nichts entgegen; Persönlichkeitsrechte naher Angehöriger nehme ich ernst. Sie können mir Fragen dazu vorab stellen, ohne etwas anzubieten.
Sie entscheiden, was in der Familie bleibt – sagen Sie es mir einfach vorab.
Gut zu wissen
Stücke aus der NS-Zeit
Amtliche Papiere der Jahre 1933 bis 1945 sind Teil fast jedes Nachlasses dieser Generation. Der Ankauf und die Weitergabe an Sammler, Forschung und Archive sind möglich; beim öffentlichen Zeigen solcher Kennzeichen setzt § 86a StGB Grenzen, die ich einhalte. Ich behandle sie nüchtern als Quellenmaterial.
Der Handel mit Gegenständen, die unveränderte Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen tragen, ist in Deutschland durch § 86a StGB eingeschränkt. Ich kaufe solche Stücke ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu Dokumentations- und Forschungszwecken an und kläre vor jeder Übernahme, was im Einzelfall möglich ist. Sie müssen dafür nichts prüfen oder wissen – nennen Sie mir einfach, was vorhanden ist.
Republic Past
Was Sie beim Verkauf von mir bekommen
- Über jeden Ankauf stelle ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung aus.
- Bei mehreren Erben auf Wunsch eine schriftliche Übersicht meines Angebots, über die alle gemeinsam entscheiden können.
- Zu jedem Bestand, den ich übernehme, forsche ich nach: welcher Ort, welche Jahre, wer fotografiert hat. Wenn Sie möchten, bekommen Sie das Ergebnis von mir.
Ablauf
So läuft der Verkauf ab
- Sie melden sich – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp Schildern Sie kurz, was vorhanden ist: ein Album, ein Karton, ein ganzer Nachlass. Übersichtsfotos per WhatsApp oder E-Mail helfen, sind aber kein Muss.
- Ich sehe mir gezielt an, was zählt Falls nötig, sage ich Ihnen konkret, welche Albumseiten oder Rückseiten ich noch sehen müsste. Bei größeren Beständen ist eine Durchsicht vor Ort oder ein Versand sinnvoll.
- Angebot und direkte Bezahlung Ich nenne Ihnen offen, was ich zahlen kann, und erkläre, wie ich darauf komme. Nehmen Sie das Angebot an, wird direkt beim Ankauf bezahlt. Entscheiden Sie sich dagegen, entstehen Ihnen keine Kosten.
Fragen
Häufige Fragen zum Verkauf
Darf ich vor dem Erbschein überhaupt etwas verkaufen?
Verkaufen sollten Sie erst, wenn die Erbfolge geklärt ist. Sichern und anfragen dürfen Sie aber sofort – die Einschätzung kostet nichts und bindet Sie an nichts.
Darf man einen alten Wehrpass oder ein Soldbuch verkaufen?
Ja. Wehrpass und Soldbuch sind zeitgenössische Originaldokumente; was für Stücke mit Kennzeichen aus der NS-Zeit gilt, steht im Abschnitt oben.
Darf ich Fotos verkaufen, auf denen meine Verwandten zu sehen sind?
In aller Regel ja, wenn Sie Eigentümer sind. Reine Porträts kaufe ich einzeln nicht an – es sei denn, eine bekannte Persönlichkeit ist zu sehen. Als Teil eines ganzen Nachlasses übernehme ich sie mit.
Fragen vorab stellen
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie verkaufen können, melden Sie sich – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Sie können Fragen stellen, ohne etwas anzubieten.
Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden · Direkte Bezahlung beim Ankauf
Sie wissen nicht, wie Sie anfangen sollen? Eine kurze Vorlage hilft beim Schreiben.